Dräger X-plore 1920 FFP2 NR D Atemschutzmaske

- ohne Ausatemventil
- Filterklasse FFP2 NR D - deutliche Farbcodierung (orange)
- reißfeste VarioFLEX Kopfbänderung für einfaches An- und Ablegen und komfortables Tragen
- flexible Nasenklammer und weiches Dichtpolster für sichere Abdichtung ohne Druckgefühl
- weiches Innenvlies aus hautfreundlichem, feuchtigkeitsabweisendem Material, für dauerhaft angenehmes Tragen
- dreiteiliges Falt-Design für optimale Anpassung ans Gesicht und stabile Position der Maske
- CoolSAFE Filtermaterial für hohe Filterleistung und niedrigen Atemwiderstand
- SmartFOLD Design mit patentierter Doppelverstärkung für großes Atemraumvolumen bei hoher Stabilität des Maskenkörpers
- zwei Größen (S und M/L), optimale Passform für fast jedes Gesicht
- wir empfehlen Grösse S für kleine Kopfformen (Damen oder Kinder/Jugendliche)
- wirksamer Schutz gegen Feinstäube und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel)
- spezielle Hochleistungsfiltermedien werden zum CoolSAFE™ Filtermaterial kombiniert und bieten dem Anwender zwei wichtige Vorteile:
- niedrige Atemwiderstände und hohe Filterleistung; zusätzlich werden die besonderen Anforderungen des Dolomitstaub-Tests erfüllt (Kennzeichnung "D")
- die einstellbare Varioflex Bebänderung ermöglicht eine Art Längenverstellung der oberen Kopfbänder und sorgt für stabilen Halt und Sicherheit
- das Innenvlies ist weich und hautfreundlich und wirkt dank seiner hydrophoben Eigenschaft feuchtigkeitsabweisend; dies sorgt über längere Einsatzzeiten hinweg für ein angenehmes Tragegefühl
- maximal eine Arbeitsschicht zu verwenden (Kennzeichen "NR")
- schützt gegen feste und flüssige Aerosole bis zum 10-fachen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert)
- EN 149:2001+A1:2009 (erfüllt die im August 2009 revidierte/verschärfte europäische Norm)
- Verpackungseinheiten: 20 Stück je Box - wir liefern Anbruch ab 1 Stück
- hygienisch einzeln verpackt
- Produktionsort: Schweden
- geeignet im Gesundheitswesen gem. Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von Schutzmasken in der Arbeitswelt in Zusammenhang mit SARS-CoV-2. [158 KB]
- ANGABEN ZUR PRODUKTSICHERHEIT: Hersteller: Dräger Safety AG & Co.KGaA, Revalstr. 1, D-23560 Lübeck, E-Mail: info@draeger.com
Anwendungsbeispiele
- Nebel von Kühlschmierstoffen
- entfetten
- gießen, spritzen von Beton/Zement
- Steinstaub mit signifikantem Quarzanteil
- Glas- und Mineralfasern (Dachisolierung)
- feiner Staub beim Verputzen
- Fliesen- und Ziegelstaub
- Abbrucharbeiten von Mauerwerk, Beton, Stein
- Schimmel- und Pilzsporen (ggf. FFP3 erforderlich)
- Abschleifen oder Abbürsten von Altanstrichen oder Klebstoffen (z.B. Polyesterharz)
- Holzstaub (bei Eichen- oder Buchenholz: FFP3)
- Pflanzenschutzmittel (wässrige Lösungen)
- Landwirtschaft (Ausfegen von Ställen, Reinigung von Tierfuttersystemen)
- Spritzen/Lackieren von Dispersionsfarben
- Rauch beim Löten
- Metallstaub (außer hochlegierte Stähle)
- Bekämpfung blühender Ambrosia
- Schutz gegen MRSA (Multiresistenter Staph. Aureus)
- Reinigungsarbeiten Biogasanlage
- Asbest Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (gem. TRGS 519 vom Jan. 2014) nur bis 100.000 Fasern/m3; - max. 2 h je Schicht
- Tuberkulose-Erreger TBC (bei multiresistenter Tuberkulose FFP3 Maske verwenden)
- Zum Schutz vor luftübertragenen Influenza-Infektionen wird die Verwendung von FFP2-Masken für folgende Einsatzbereiche, gemäß Beschluß 609 (aktualisierte Fassung vom 28.11.2006 - Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe) empfohlen:
- medizinisches Personal bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen sie Hustenstößen ausgesetzt sein können (auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten Tätigkeiten)
- Krankentransport von Verdachtsfällen/Erkrankten außerhalb des Krankenhauses
- Versorgung medizinischer Notfälle durch das Kabinenpersonal in Flugzeugen
- medizinisches Personal in Flughäfen bei der Versorgung von medizinischen Notfällen
FAQs
Auszug aus BGR 190
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Norm DIN EN | VdGW (Vielfachen des Grenzwertes) | Bemerkungen |
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Partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 149 | 4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Partikelfiltierende Halbmaske FFP2 | 149 | 10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 und Enzyme. |
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 149 | 30 |